Gesellschafts- und Integrationsbildung

Aktuelles aus der Politik in der Diskussion. Veränderungen in Gesetzen, im Recht und Richtlinien im Alltag.


Änderungen und neue Gesetze 2022: Das wird wichtig

Die Post erhöht das Porto, Tanken und Heizen werden aufgrund der CO2-Abgabe erneut teurer. Immerhin steigen die Renten und der Mindestlohn - ebenso wie der Steuerfreibetrag. Neu ist die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Und Autofahrer müssen mindestens zwei medizinische Masken im Fahrzeug dabeihaben. Das Jahr 2022 startet mit vielen neuen Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Die Renten steigen zur Mitte des Jahres deutlich - und zwar um etwa 4 bis 6 Prozent. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht fest. Der Mindestlohn in Deutschland steigt. Nach ursprünglicher Planung sollen jedem Arbeitnehmer statt bisher 9,60 Euro mindestens 9,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde zustehen, ab 1. Juli 10,45 Euro. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro im Monat weiter nicht überschreiten. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn nun im Laufe des neuen Jahres auf zwölf Euro pro Stunde anheben. Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.984 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag. Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt für alleinstehende Erwachsene von 446 auf 449 Euro. Auch Kinder (plus 2 Euro) und Jugendliche (plus 3 Euro) bekommen geringfügig mehr. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von 1.500 Euro pro Person auszahlen. Im Gespräch ist zudem ein 3.000-Euro-Bonus für Pflegekräfte. Das Gesetz dazu soll Anfang 2022 beschlossen werden, eine Auszahlung würde im ersten Quartal erfolgen. Der Entlastungsbetrag, der aufgrund der Pandemie als besonderer Freibetrag für Alleinerziehende eingeführt wurde, gilt ab 2022 unbefristet in Höhe von 4.008 Euro jährlich. Getrennt lebende Eltern müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Die "Düsseldorfer Tabelle" wurde angepasst. Das Kindergeld bleibt voraussichtlich unverändert. Für das erste und zweite Kind gibt es weiterhin monatlich 219 Euro, für das dritte 225 und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen steigt ab 1. Januar 2022 um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Künftig zahlt die Pflegeversicherung für stationär betreute Menschen einen Zuschuss zum Eigenanteil - im ersten Jahr 5 Prozent davon, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen Folgejahren 70 Prozent. Für Kinderlose steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3 auf 3,4 Prozent.
Ort
Zentrum 2000
Grambartstraße 13
30165 Hannover
Beginn:
12.02.2022 14:30 Uhr
Ende:
12.02.2022 16:45 Uhr
Stunden:
3
Tage:
1
Bildungsurlaub:
Nein
Preis:
Auf Anfrage
Partner:
VIKA e. V.